Nur wenige Klicks bis zum Ziel: Mithilfe der Solarpotenzialanalyse können Sie ermitteln, ob und wie gut sich Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage eignet!
Unser Assistent bringt Sie in drei Schritten zum Ergebnis.
Wählen Sie aus, für welche Art der Nutzung Sie eine Solarpotenzialanalyse durchführen möchten:
Mithilfe der Adressuche können Sie in den gewünschten Kartenbereich springen, in dem sich das zu prüfende Gebäude befindet.
Wählen Sie durch Anklicken in der Karte die gewünschte Dachfläche aus und klicken Sie anschließend auf "Ertragsrechner starten".
Informationen zur Solarpotenzialanalyse
Sie möchten sich über die Anschaffung einer Solaranlage informieren oder haben Fragen zu den Solarrechnern? Dann bieten wir Ihnen hier weitere Informationen.
10 Schritte zur eigenen Solaranlage
Eine Auflistung der Schritte, die zur Anschaffung einer eigenen Solaranlage notwendig sind.
Berechnungsgrundlagen
Ein Überblick über die Berechnungsverfahren zur Solarpotenzialanalyse.
FAQ
Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Solarpotenzialanalyse.
10 Schritte zur eigenen Solaranlage
1. Ergebnisse der Computerauswertung überprüfen
Die automatisierte Auswertung kann Fehler beinhalten. Der Laserscanner kann unter Umständen kleinste Details wie z. B. Lüftungsrohre nicht aufnehmen. So werden zum Beispiel auch in die Dachhaut plan integrierte Dachflächenfenster nicht erkannt, so dass Flächenangaben in einigen Fällen nicht ganz korrekt sein können. Man sollte bedenken, dass die geplante Fläche auch zukünftig verschattungsfrei bleibt. Bäume oder Gehölze können in 20 Jahren eine beachtliche Größe erreichen und später noch zu Verschattungen führen. Ebenso können hinzukommende Bauwerke in der Nachbarschaft eine Verschattung bewirken.
2. Örtliche Bauvorschriften prüfen
Eine mögliche Baugenehmigungsfreiheit für Solaranlagen regelt die Bauordnung. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles sowie einer Lage im Geltungsbereich von Denkmalbereichs-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen oder von Bebauungsplänen muss eine Genehmigung eingeholt werden bzw. sind die entsprechenden Regelungen zu beachten. Ob Solaranlagen einer Genehmigung bedürfen, richtet sich nach unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften. Anlagen auf privaten Dach- und Fassadenflächen sind in der Regel genehmigungs-/ verfahrensfrei. Geregelt ist dies in der jeweiligen Landesbauordnung. Freiflächen-Solaranlagen bedürfen dagegen meist einer Genehmigung. Auf denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles sowie einer Lage im Geltungsbereich von Denkmalbereichs-, Erhaltungs-, Gestaltungs- und Sanierungsgebietssatzungen ist die jeweilge Regelung maßgeblich. Auch durch Festsetzungen von Bebauungsplänen kann der Bau von Solaranlagen eingeschränkt sein. In diesen Fällen sollten die örtlichen Bauämter oder versierte Energieberater bzw. Handwerksbetriebe befragt werden.
3. Zustand des Dachs prüfen
Die Dacheindeckung sollte eine längere Lebensdauer als die Solaranlage bei 20 Jahren Laufzeit aufweisen. Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, sollte diese vor dem Einbau der Solaranlage vorgenommen werden. Aber nicht jede Dacheindeckung eignet sich für eine Solaranlage. Bei dachintegrierter Solarstromanlage, als eine Möglichkeit, wird die Anlage in die Dachhaut integriert, dadurch sind Kosteneinsparungen für die Dacheindeckung für diesen Dachbereich möglich.
4. Kompetenten Fachbetrieb finden
In der Region finden Interessierte viele Fachfirmen für Beratung, Angebotserstellung, wirtschaftliche Bewertung und Durchführung der Installation. Einen guten Fachbetrieb erkennt man an seinen Referenzen.
5. Fachberatung vor Ort
Eine weitere Möglichkeit ist, dass man sich intensiv vor Ort von einem unabhängigen Energieberater beraten lässt. Mit dieser Beratung erfahren Interessierte konkret, ob und in welchem Umfang das eigene Dach geeignet ist. Vor Ort können Ertragsrechnungen vorgenommen und die Grundsätze für eine Ausschreibung festgelegt werden. Fragen der Statik werden erörtert. Eventuell benötigt man ein Gutachten über die Statik des Dachs. Zudem erhält man Auskünfte über notwendige Versicherungen. Finanzierungsfragen und Finanzierungsmöglichkeiten werden ebenfalls vorgestellt und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten erklärt. Diese Dienstleistungen sind nicht kostenlos, fragen Sie vorher nach dem Honorar.
6. Angebote einholen
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, eine Solarstromanlage zu bauen, sollten Sie von mehreren Fachbetrieben detaillierte Angebote einholen. Man prüft alle Angebote auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit. Im Zweifelsfall können Sie die Angebote von einem unabhängigen Energieberater prüfen lassen.
7. Das A und O - eine sichere Finanzierung
Haben Sie die Kosten für die fertig installierte Anlage ebenso wie den zu erwartenden Jahresertrag durch die Angebote ermittelt, ist zu klären wie hoch der Eigenanteil an der Finanzierung sein soll. Für die restliche Finanzierung stehen z. B. günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Hierbei ist darauf zu achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Für Solarwärmeanlagen bestehen unter Umständen Fördermöglichkeiten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, hier sind die aktuellen Förderbedingungen zu beachten. www.bafa.de
8. Die Auftragserteilung
Achten Sie bei der Vergabe des Auftrages unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten und beziehen Sie sich immer auf das zu Grunde liegende Angebot. Falls Sie mit der Solarfirma spezielle Vereinbarungen zum Ausführungstermin und/oder dem spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt haben, sollten nicht nur diese, sondern auch die Konsequenzen bei Überschreitung schriftlich mit der Auftragsvergabe formuliert sein. Lassen Sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung geben.
9. Die Anlage wird in Betrieb genommen
Der Handwerker wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem Energieversorger durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem auch der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird. Seit dem ersten Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine besondere Meldepflicht als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Der Betrieb der Anlage muss mit folgenden Daten der Bundesnetzagentur gemeldet werden: Standort der Anlage, Name des Netzbetreibers, Leistung der Anlage in Kilowatt, Tag der Inbetriebnahme. www.bundesnetzagentur.de
10. Von nun an ist man Stromproduzent
Der zuständige Stromversorger wird mit dem Betreiber einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergüten. Spätestens jetzt sollten Sie der Gebäudeversicherung die Photovoltaik-Anlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit diese zum Beispiel bei Sturmschäden abgesichert ist. Eventuell ist die Anlage aber schon über die bestehende Versicherung abgedeckt. Dazu sollten Sie sich bei der Versicherung erkundigen. Auch in der nächsten Steuererklärung ist die Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert die Steuerlast. Es lohnt sich unter Umständen zu diesen Fragen eine Beratung in Anspruch zu nehmen. www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html
Solarpotenzialanalyse Landkreis Havelland
Berechnungsgrundlagen
Hintergrund
Mit dem Solardachkataster liegt eine flächendeckende Standortanalyse und die einzelflächenbezogene Prognose des Potenzials der solaren Energieerzeugung auf geeigneten Dachflächen für das Untersuchungsgebiet vor. Zur Untersuchung wurde die publicSOLAR Methode von IP SYSCON angewandt. Mit den Ergebnissen der Analyse werden jedem Interessierten konkrete Möglichkeiten zur Solarenergienutzung aufgezeigt. Mit der Nutzung der Solarenergie geht, neben positiven Effekten für die regionale Wirtschaft, vor allem eine Minderung der CO2-Emissionen vor Ort einher. Im Rahmen einer klimaverträglichen Energieerzeugung kann die Nutzung von Solarenergie insbesondere im dicht besiedelten städtischen Bereich eine bedeutende Rolle einnehmen. Die dargestellten Potenziale dienen als Erstinformation und sind nicht verbindlich. Konkrete Informationen zu den gebäudeabhängigen Nutzungsmöglichkeiten, den Kosten und dem zu erwartenden Ertrag können durch eine Einzelfallprüfung eines Fachbetriebs erlangt werden.
Berechnungsverfahren der Solarpotenzialanalyse
Daten- und Berechnungsgrundlagen, Gebäudeinformationen
Grundlage der Dachflächenanalyse im Solardachkataster sind Laserscannerdaten aus der Befliegung 2011 und Stereoluftbilder aus einer Befliegung von 2013, aus denen über ein Matching-Verfahren Oberflächendaten abgeleitet wurden. Diese Daten stammen von derLandesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB). Die Gebäudeumringe stammen aus dem Jahr 2013.
Eingangsgrößen für die Berechnung der Dachflächenpotenziale
Eingangsgrößen für die Potenzialanalyse sind der Globalstrahlungswert im 30-jährigen Mittel und die Standortfaktoren Verschattung, Neigung und Ausrichtung. Die Berechnung dieser Faktoren erfolgt über ein 3-dimensionales digitales Oberflächenmodell (DOM). Durch die 3-Dimensionalität wird eine Berechnung der Verschattung durch umliegende Bauten und Pflanzen ermöglicht, sodass anhand der rechnerischen Berücksichtigung des Jahresgangs des Sonnenstandes auch verschattete Dachflächenbereiche erkannt werden können. Bautechnische Faktoren wie Zustand und Statik des Daches konnten bei der Potenzialanalyse jedoch nicht berücksichtigt werden.
Globalstrahlung
Die gesamte auf eine Fläche auftreffende Sonnenstrahlung wird Globalstrahlung genannt, die sich aus einem direkten und diffusen Anteil zusammensetzt. Im Solardachkataster wird für jeden Viertelquadratmeter eines Daches die direkte und diffuse Sonneneinstrahlung ermittelt. Dabei wird der auf eine horizontale Fläche auftreffende Globalstrahlungswert im 30-jährigen Mittel (1041 kWh/Jahr), der vom Deutschen Wetterdienst gemessen wurde, zugrunde gelegt. Für Photovoltaik geeignete Flächen werden ab einem Einstrahlungswert von 898 kWh/(m²a) ausgewiesen.
Verschattung
Diffuse Strahlung tritt vor allem bei Bewölkung oder in schattigen Bereichen auf. Im Rahmen der Verschattungsanalyse wurde der Schattenwurf bei direkter Sonneneinstrahlung über das ganze Jahr entsprechend einem Sonnenstandswinkel von 15° über Horizont berücksichtigt. Durch Bäume, angrenzende Gebäude oder Dachaufbauten verursachter Schattenwurf auf die Dachfläche fließt in die Berechnung des diffusen Strahlungsanteils und in die Bewertung der Dachfläche ein.
Neigung und Ausrichtung
Die potenziellen Solarerträge sind von der Dachneigung und der Dachflächenausrichtung abhängig. Der optimale Dachneigungswinkel ergibt sich erst aus der geplanten Nutzung der Solarenergie für Photovoltaik sowie aus dem jeweiligen Kollektortypen, grundsätzlich liegt er zwischen 20° bis 60° Dachneigungswinkel. Bei Südausrichtung der Dachfläche kann abhängig vom Neigungswinkel bis zu 100 % der auftreffenden Solareinstrahlung genutzt werden, bei Ost- oder Westausrichtung abhängig vom Neigungswinkel ca. 60 bis 87 %.
Berechnungsgrundlagen Photovoltaik
Für die Photovoltaiknutzung geeignete Dachflächenbereiche werden ab einer Größe von 10 m² und ab einem globalen Einstrahlungswert von 898 kWh/a ausgewiesen. Die Darstellung geeigneter Dachflächen erfolgt ab dem Kartenmaßstab 1:5000 in drei Eignungskategorien. Folgende Grenzwerte und farbig differenzierte Eignungsstufen wurden festgelegt:
Klassifikation; Maßstab 1:5 000 bis über 1:1 000
Solareinstrahlung [kWh/(m²a)]
Sehr gut geeignet
>= 1138
Gut geeignet
958 - 1138
Bedingt geeignet
898- 957
Wirkungsgrad
Für die Berechnung des potenziell zu erwirtschaftenden Stromertrags wurden nachstehender Wirkungsgrad und benötigte Fläche pro Nennleistung (kWpeak) für den Zelltypen zugrunde gelegt:
Zelltyp
Wirkungsgrad in %
Benötigte Fläche pro Nennleistung
Kristallin
15
6,7 m²/kWp
Performance Ratio
Der Qualitätsfaktor - auch als "Performance Ratio" bezeichnet - beschreibt das Verhältnis von Wechselstromertrag und nominalem Generatorgleichstromertrag. In der Berechnung des Solardachkatasters wird ein Wert von 0,80 angenommen.
CO2-Einsparung
Die Berechnung basiert auf dem CO2-Äquivalentwert von 0,563 kg/kWh. Berücksichtigt wurde zudem die produktionsbedingte CO2Emission, die nach Gemis 4.6 für monokristalline Anlagen bei 0,135 kg/kWh liegt. Demnach wurde die CO2Einsparung für eine Anlage mit 15 % Wirkungsgrad mit 0,428 kg/kWh berechnet. Das bedeutet, dass durch Solarstromerzeugung in Gebiet durchschnittlich eine Menge von 428 Gramm CO2pro Kilowattstunde Strom vermieden wird. Durch die Ermittlung des jährlichen Stromertrags in kWh/a einer Photovoltaikanlage wird mit dem CO2-Äquivalent die mögliche CO2-Einsparung in Kilogramm pro Jahr für eine konkrete Dachfläche berechnet.
FAQ
1. Was ist eigentlich ein kWp oder Wp?
Bei der Beschreibung der Größe einer Photovoltaik-Anlage wird häufig von Kilowatt peak (kWp) gesprochen. Damit wird die Spitzenleistung der Anlage beschrieben, die diese unter Standardbedingungen erzielen kann. Die Bezeichnung setzt sich zusammen aus der Leistungseinheit kW und dem englischem Wort „peak" für Spitze. Häufig spricht man auch von der Nennleistung der gesamten PV-Anlage. Die Nennleistung der einzelnen Solarmodule, aus denen die Anlage besteht, wird in der kleineren Einheit Wp (Watt peak) definiert. (Einheitsdefinition: 1 kWp = 1.000 Wp). Da Solarmodule bzw. Solargeneratoren Gleichstrom produzieren, entspricht die Peak-Leistungsangabe technologisch bedingt einer Gleichstromleistung. Als Standard-Bedingungen gelten die klimatischen Bedingungen bzw. Voraussetzungen, die zur Festlegung der Nennleistung eines Solarmoduls im Testlabor dienen – im Englischen standard test conditions (STC). Diese werden folgendermaßen definiert:
Solarstrahlung: 1.000 W/m²
Modultemperatur: 25 °C
Luftmasse (Lichtspektrum des Sonnensimulators): 1,5
Die oben aufgeführten Norm-Bedingungen liegen während des alltäglichen Betriebes einer PV-Anlage quasi nie gleichzeitig vor. Dies führt dazu, dass die normierte Leistung der Solarmodule im Feld nur sehr selten erreicht wird. Zwar sind Bestrahlungsstärken von 1.000 W/m² an einem schönen Sommertag in der Mittagszeit durchaus möglich, allerdings liegen dabei die Modultemperaturen durchwegs auf höherem Niveau, was zu einer Reduktion der Modulleistung führt. Bei extremen Wetterverhältnissen, das heißt kurzzeitig sehr hoher Einstrahlung und kühlen Solarmodulen kann die abgegebene elektrische Leistung der PV-Module auch oberhalb ihrer Nennleistung liegen. Um die Erträge unterschiedlich großer PV-Anlagen miteinander vergleichen zu können, wird die produzierte Energiemenge in kWh in Bezug zu der installierten Leistung (kWp) gesetzt. Diese Angabe hat sich zum Standard entwickelt.
2. Wie hoch ist der durchschnittliche Stromverbrauch einer 4köpfigen Familie? Wie groß müsste eine Photovoltaikanlage sein, um den entsprechenden Stromverbrauch zu decken und welche C02-Einsparung wird erreicht?
Eine 4köpfige Familie verbraucht im Jahr etwa 4.500 kWh, das liefert in etwa eine 5,3 kWp Anlage auf einem optimalen Standort. Eine PV-Anlage auf einem optimalen Standort mit rund 36 m² Fläche kann diese Leistung produziert. Die Erzeugung von 4.500 kWh PV-Strom bedeutet eine Einsparung von etwa 3.300 kg C02, das ist in etwa die Menge, die ein Kleinwagen bei einer Distanz von 24.000 km verbraucht. Aufgrund tages- und jahreszeitlicher Schwankungen der Sonneneinstrahlung auf die PV-Anlage und davon abweichenden Stromverbrauchszeiten im Haushalt ist es real nicht möglich den gesamten PV-Strom für den Eigenverbrauch direkt zu nutzen. Mit entsprechend angepassten Verbrauchsverhalten, die Spülmaschine und Waschmaschine werden tagsüber bei Sonnenschein eingeschaltet, lassen sich ca. 20 – 30% des PV-Stroms direkt nutzen. Um diesen Anteil zu steigern, sind zusätzliche Speichermedien (Batterien), die seit dem 01.05.2013 auch staatlich in der Anschaffung gefördert werden, notwendig.
3. Lohnt sich die Errichtung einer PV-Anlage auch noch trotz weiterer Absenkung der Einspeisevergütung?
Eindeutig ja, hohe Renditen sind auch weiterhin möglich. Die Wirtschaftlichkeit steigt, mit dem Anteil an PV-Strom, der selbst im eigenen Haushalt genutzt wird und je stärker der Stromeinkaufspreis steigt. Damit ist es sinnvoll einen möglichst hohen Anteil des produzierten Stroms selber zu verbrauchen.
4. Was ist der optimale Sonneneinfallswinkel für eine Photovoltaikanlage?
Rechnerisch ist die Energieausbeute am größten, wenn das Sonnenlicht im rechten Winkel auf die Solarzellen trifft. Der optimale Sonneneinfallswinkel in unseren Breitengraden liegt bei etwa 35 Grad und Südausrichtung.
5. Wie sieht die Preisentwicklung bei Solarmodulen und herkömmlichem Strom aus?
Photovoltaik-Anlagen rechnen sich nicht zuletzt durch kontinuierlich sinkende Anlagenpreise und permanent steigende Preise herkömmlichen Stroms. Seit dem Jahre 2006 sind Solarstromanlagen im Mittel um nahezu 60 % günstiger geworden. Während in dem genannten Jahr der Preis für ein 1 kWp bei ca. 5.000 Euro lag, so beträgt dieser aktuell nur noch etwa 1.400 € – 1.800 €. Der Stromeinkaufspreis hingegen ist von etwa 16 Cent (2002) auf nahezu 25 Cent im Jahre 2017 gestiegen. Dieses bedeutet einen Preisanstieg um 56 %.
6. In der Presse liest man, dass Photovoltaikanlagen bei einem Brand kaum zu löschen sind?
In der Anfangszeit der Photovoltaikanlagen entstanden viele Unsicherheiten, wie bei einem Brand vorzugehen ist. Mittlerweile sind Feuerwehren bundesweit gut geschult und wissen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat gemeinsam mit dem Deutschen Feuerwehrverband Schulungsunterlagen für Einsatzkräfte und Installateure erzeugt. Eine entsprechende Broschüre kann hier heruntergeladen werden:
7. In der Kartenanwendung liegen die geeigneten Dachflächen nicht immer direkt auf den Dachflächen des Luftbildes?
Die für die solare Nutzung geeigneten Flächen werden aus einem hochgenauen dreidimensionalen Oberflächenmodell abgeleitet. Die in der Website veröffentlichten Bilder sind zweidimensional. Die Gebäudehöhen und damit die Höhendifferenz im Luftbild sind nur bedingt durch Entzerrung der Luftbilder berücksichtigt. Die Solarpotenzialflächen sind sehr viel lagegenauer als die Gebäude im Luftbild und weichen daher stellenweise gegenüber der Luftbildgebäude ab.
8. Warum werden manche Adressen bei der Adresssuche nicht gefunden?
Für die Adresssuche werden sogenannte Hauskoordinaten der Landesvermessung genutzt. Diese Daten werden zwar kontinuierlich aktualisiert, dennoch kann es sein, dass diese nicht immer dem aktuellen Stand entsprechen bzw. einzelne Adressdaten noch nicht aufgenommen wurden. Somit ist es Ausnahmefällen möglich, dass einzelne Adressen nicht gefunden werden. Nebengebäude verfügen in der Regel über keine extra Hauskoordinate und besitzen im Solardachkataster keine Adresse.
9. Wieso gibt es Dächer die nicht berechnet wurden? / Warum konnten diese Dächer evtl. nicht berechnet werden?
In diesem Solarkataster sind geeignete Dächer in der Farbe rot dargestellt. Ist ein Dach nicht farblich gekennzeichnet, heißt das, die Dachflächen sind ungeeignet. Gründe dafür können eine zu starke Verschattung durch Bäume oder Nachbargebäude sein oder die Dachfläche ist aufgrund von Aufbauten zu klein oder die Grundlagendaten sind an der Stelle unzureichend und es konnten keine Aussagen getroffen werden. Zudem sind Gebäude, die nach der Erhebung der Laserscandaten errichtet wurden, oder in den Liegenschaftsdaten nicht vorhanden waren, nicht berücksichtigt. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Grundstückseigentümer der Eignungsdarstellung ihrer Gebäude im Solarkataster widersprechen. In diesen Fällen wird das Gebäude nicht gekennzeichnet.
Weitere Informationen & Widerspruch einlegen:
Weitere Informationen zum Thema Solardachkataster und zu erneuerbaren Energien im Allgemeinen erhalten Sie im Umweltamt des Landkreises.
Sollten für Sie als Eigentümer oder Erbbauberechtigter Bedenken gegen die Veröffentlichung der Informationen zum Solarpotenzial Ihres Gebäudes bestehen, können Sie diese löschen lassen. Richten Sie Ihren Widerspruch bitte formlos schriftlich unter Angabe der Adresse des Objektes an: